Views: 78
…lohnt es sich manchmal, mit dem Lesen am Ende eines Artikel zu beginnen: “Umstritten ist zudem die Wirksamkeit der Methoden. […] Eine Online-Durchsuchung verspricht laut Griesbaum nur dann Erfolg, wenn die Täter ihre Pläne auf einem Rechner speichern.”
Die konkrete Form des Gesetzes in NRW sei verfassungswidrig – mal sehen, wie es weitergeht.
via golem.de (Version vom 27.02.2008, 10:08 Uhr, gelesen um 11:18 Uhr)
EDIT: 11:20 Uhr – Tippfehler und Länge des Beitragstitels korrigiert