Bei der Aufregung um Onlinedurchsuchungen…


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…lohnt es sich manchmal, mit dem Lesen am Ende eines Artikel zu beginnen: “Umstritten ist zudem die Wirksamkeit der Methoden. […] Eine Online-Durchsuchung verspricht laut Griesbaum nur dann Erfolg, wenn die Täter ihre Pläne auf einem Rechner speichern.”

Die konkrete Form des Gesetzes in NRW sei verfassungswidrig – mal sehen, wie es weitergeht.

via golem.de (Version vom 27.02.2008, 10:08 Uhr, gelesen um 11:18 Uhr)

EDIT: 11:20 Uhr – Tippfehler und Länge des Beitragstitels korrigiert


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