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Das passt ja – mich wurmt gerade ein wenig, daß ich weder Zeit zum Bloggen noch Zeit zum Twittern finde, aber einen Vorteil hat es ja: es besteht nicht das Risiko, daß mir ein Tweet geklaut wird. Okay, würde ich mehr twittern, mangels Qualität wahrscheinlich ebensowenig.
Tatsächlich finde ich es nicht witzig, wenn man sich nur um der Reichweite willen mit fremden Federn beziehungsweise Tweets schmückt, und in der Timeline finden sich auch oft entsprechende Reaktionen der Betroffenen – aber mehr als Ärgern kann man sich da wohl nicht, wie man auf der Website der Kanzlei Dr. Bahr nachlesen kann, dort findet sich eine Entscheidung des LG Bielefeld zur Schöüfungshöhe von Tweets [via Rivva]. Die Neue Westfälische berichtet in ihrem Blog auch über den Fall von @tomkraftwerk – und der fragt sich:
Wenn mein Tweet ein allerwelts-"Slogan" ohne ausreichende Schöpfungshöhe ist, dann frage ich mich ernsthaft, warum er sich so gut verkauft.
— Tom Kraftwerk (@TomKraftwerk) February 24, 2017
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