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Ein Patentstreit kann dazu führen, dass die genannten Apps von Facebook in Deutschland rechtswidrig angeboten werden, weil sie in Teilen Funktionen nutzen, die Blackberry patentiert hat. Das LG München I hat dies nun entschieden – das Urteil wäre vorläufig vollstreckbar, falls Blackberry eine Sicherheit hinterlege. Und Facebook halte wohl für diesen Fall schon Updates bereit… (SZ, turi2, Caschy via rivva.de)