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Eigentlich wähnte man sich mit Double-Opt-In auf der sicheren Seite, indem man vor dem Versand von Newslettern an die E-Mail-Adresse, die der Nutzer eingegeben hat (1. Opt-In) eine Bestätigungsmail sendet, in der ein Link angeklickt werden muss (2. Opt-In).
Nun hat ein Gericht entschieden, dies sei je nach Aufbau und Inhalt der Bestätigungsmail bereits Werbung und damit unzulässig (perun.net). Während das Urteil einerseits auf der Website www.dr-bahr.com als Fehlurteil bezeichnet wird, sieht RA Thomas Schwenke dies etwas wenig drastisch und gibt Tipps, wie man die Bestätigungsmail nicht werbend formuliert (via rivva). Außerdem sei der werbende Charakter dann nicht mehr gegeben, wenn man die Einverständniserklärung des Nutzer protokolliere.
Auch für WordPress und die Kommentare gibt’s ja entsprechende Plugins, die ich hier und auch auf www.kreimer.de einsetze – allerdings bin ich nicht sicher, ob alle erforderlichen Angaben auch in der Datenbank gespeichert werden – und wenn ja, ob dies erlaubt ist…
Spannend..
Eine Antwort zu “Ist Double-Opt-In nun out? Oder sogar Spam?”
[…] eine erneute Rechtsunsicherheit in der Bloggerwelt von der es eigentlich schon genügend gibt. Die Frage, ob Plugins mit dem Double-Opt-in-Verfahren nun wieder “out” sind bzw. werden ist durchaus berechtigt. Die kommenden Wochen werden es zeigen müssen wohin der Weg nun geht. […]