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Gerade spricht sich ein Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld herum: die App gleicht das Telefonbuch des Benutzers ab, um potentielle Kontakte zu finden. Das geschieht durch Übermittlung an die Whatsappserver im Ausland – und ohne OK des jeweiligen Besitzers der Nr. ist das eben nicht erlaubt.
Bleibt die Frage, ob man ausgerechnet von seinen Freunden abgemahnt wird… Ein wie ich finde sehr guter Kommentar findet sich bei Rechtsanwalt Christian Solmecke.
Eine Antwort zu “Warum Whatsapp-Nutzung nun gegen geltendes Recht verstößt…”
[…] erst jetzt – auf seinem Blog rechtzweinull.de erklärt er noch ausführlicher als der hier erwähnte […]